GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Die Rechte der Urheber von Musikstücken werden von der GEMA wahrgenommen. Für jede Veröffentlichung oder öffentliche Aufführung eines Musikstückes von GEMA-Mitgliedern berechnet die GEMA dem Nutzer Lizenzen. Die Höhe dieser Lizenzen ist von der Art des Mediums, der Anzahl der Spielminuten, dem Verkaufspreis und dem Verwendungszweck abhängig. Als Hersteller ist man gesetzlich verpflichtet, jede Produktion von Ton- und Datenträgern bei der GEMA zu melden. Wir bieten Ihnen den Service, Ihre Produktion bei der GEMA anzumelden und abzurechnen.
Falls Sie Ihre Produktion selbst bei der GEMA melden möchten, finden Sie hier die nötigen Formulare und Informationen:
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